Für Unternehmen und Organisationen ist es von zentraler Bedeutung, über das aktuelle Medienecho informiert zu sein – egal ob digital oder aus Print-Quellen. Der Begriff „Pressespiegel“ mag in diesem Zusammenhang altbacken klingen. Aber unabhängig davon, ob Nomenklaturen wie „Executive Briefing“, „Media Review“ oder eben erstgenannte Verwendung finden: Sinn und Zweck bleiben gleich und sind täglich Brot in der PR. Bei der Erstellung gilt es, urheber- und lizenzrechtlichen Bedingungen Gewähr zu leisten. Im Folgenden findet ihr Tipps rund um Lizenzen für Pressespiegel und was es dabei zu beachten gilt.
INHALT
1. Was ist ein Pressespiegel?
Pressespiegel sind Sammlungen journalistischer Texte.
- Sie bieten einen Überblick über die öffentliche Berichterstattung und helfen, Stimmungen und Trends zu erkennen.
- Zudem zeigen sie, wie und in welcher Form über ein Unternehmen, seine Produkte oder den Wettbewerb berichtet wird.
- Ein Pressespiegel wird in der Regel an verschiedene interne Stakeholder in eurer Organisation weitergeleitet, für die die Inhalte relevant sind. Dazu können Kolleg*innen aus den Bereichen Marketing, dem Vertrieb oder der Geschäftsführung gehören. So entsteht schnell ein Empfänger*innenkreis von 20 Personen oder mehr.
2. Urheberrechtliche Aspekte bei Pressespiegeln
Bei der Erstellung und dem Versand von Pressespiegeln ist es wichtig, die Aspekte der Lizenzierung und des Urheberrechts zu berücksichtigen, um den Prozess rechtskonform und gemäß den geltenden Gesetzen durchzuführen. Das in Pressespiegeln verwendete und verbreitete Material (Online-Artikel, Zeitungsscans, Bilder usw.) ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, etwa durch Verlage und Redaktionen. Das gilt sowohl für Printartikel als auch für Artikel aus Online-Medien, sofern bei Letzteren nicht nur ein kurzer Textausschnitt verwendet wird. Daher müsstet ihr eigentlich die explizite Erlaubnis der Rechteinhaber*innen einholen, bevor ihr einen Artikel in einem Pressespiegel verwendet. Da das Urheberrecht spezielle Ausnahmen für die Erstellung von Pressespiegeln vorsieht, ist dies jedoch in aller Regel nicht erforderlich.
3. Vergütung von Inhalten: Verwertungsgesellschaften im Einsatz
Allerdings müssen die Rechteinhaber*innen angemessen für die Nutzung ihrer Inhalte vergütet werden, auch wenn normalerweise kein explizites Einverständnis notwendig ist.
Bei angenommenen zehn Printartikeln und zehn Onlineartikeln, die ihr in den Pressespiegel aufnehmen wollt, wäre es natürlich nicht praktikabel, wenn ihr euch mit 20 Instanzen auseinandersetzen müsstet. Hier kommen die sogenannten Verwertungsgesellschaften ins Spiel, die für euch die Lizenzierung von Artikeln übernehmen und Ansprüche geltend machen. In Deutschland gibt es derer zwei:
- Die VG Wort wurde 1958 gegründet und lizenziert Artikel, die unter Paragraph 49 des Urhebergesetzes fallen (hier findet ihr eine detaillierte Beschreibung der Kriterien).
- Die PMG (Presse-Monitor Gesellschaft) besteht seit 2001. Sie vertritt etwa 850 Verlage, rund 2.500 Medien sind derzeit in der PMG Pressedatenbank gelistet und können lizenziert werden.
4. Lizenzierung durch PMG
Dank einer seit dem Jahr 2003 bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen PMG und VG Wort müsst ihr nicht für jeden Artikel selbst recherchieren, bei welcher Verwertungsgesellschaft er lizenziert werden muss. Die PMG kann für euch die Lizenzierung nach §49 UrhG bei der VG Wort übernehmen.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der PMG konkret? Hier sind die wichtigen Schritte:
- Abschluss einer Vereinbarung: Legt die Bedingungen für die Verwendung der Inhalte fest, wie z.B. Laufzeit und Verteilerkreis.
- Umsetzung: Lizenzierung der Artikel durch PMG via eigenem Panel oder VG Wort, falls Artikel nicht in der PMG-Pressedatenbank aufgeführt sind.
- Bezahlung: Die monatlichen Lizenzkosten hängen von Art und Umfang der Nutzung, Größe des Empfängerkreises sowie Anzahl der verwendeten Artikel ab.
- Nachweis: Regelmäßige Dokumentation der verwendeten Inhalte sowie Nachweis führen, dass die angemessenen Lizenzkosten bezahlt wurden.
5. Fazit: Lizenzen für Pressespiegel
Zusammenfassend gilt, dass ihr bei der Erstellung von Pressespiegeln unbedingt auf das Urheberrecht und die Lizenzierung achten sollten, um geistige Inhalte Dritter zu schützen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Zusammenarbeit mit einer Verwertungsgesellschaft wie der PMG erleichtert dabei den Prozess, da sie die Vergütung der Rechteinhaber übernimmt.
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