Leuchtschrift

Urheberrechtsabgabe für PCs – Berechtigte Einnahmequelle oder Halsabschneiderei?

Seit dieser Woche haben sich die BITKOM und die Verwertungsgesellschaften (u.a. GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst) in punkto Urheberrechtsabgaben für PCs geeinigt. Es wird nun zwischen privat sowie beruflich genutzten Rechnern unterschieden, und neue Tarife wurden angesetzt. Die Abgaben sollen legale Kopien urheberrechtlich geschützter Inhalte für den Privatgebrauch abgelten.

http://www.ehs-datentechnik.de/images/notebook_mit_kette.jpg

Rückwirkend ab 2011 und mindestens bis Ende 2016 wird für privat genutzte PCs eine Urheberrechtsabgabe von 13,19 Euro fällig, ein gewerblicher PC schlägt mit 4 Euro zu Buche. Die rund dreifache Summe für einen Privat PC ist in der Annahme begründet, dass mit Privatgeräten häufiger private Inhalte kopiert werden als mit Business-PCs. Die Abgaben gehen an die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst, die wiederum einen Teil der Einnahmen an ihre Mitglieder ausschütten. Der Frage, wo diese Gelder bei den Verwertungsgesellschaften in Tat und Wahrheit landen, möchten wir an dieser Stelle nicht näher auf den Grund gehen.

Quelle: Gema Logo: http://www.musikmarkt.de/var/storage/images/aktuell/news/news/europaeische-verwertungsgesellschaften-unterzeichnen-memorandum/6064782-1-ger-DE/Europaeische-Verwertungsgesellschaften-unterzeichnen-Memorandum.jpg  VG Wort Logo: http://www.musikmarkt.de/var/storage/images/aktuell/news/news-in-bearbeitung/vg-wort-will-leistungsschutzrecht-fuer-presseverleger-einfordern/8590166-4-ger-DE/VG-Wort-will-Leistungsschutzrecht-fuer-Presseverleger-einfordern.jpg  VG Bild-Kunst Logo: http://www.bildkunst.de/uploads/media/Bild-Kunst_Logo_Variante3.jpg

Im Bereich der Kommunikation für Technologieunternehmen, in dem wir uns bewegen, ist der Beschluss jedenfalls eine Gratwanderung. Einerseits sehen wir die Interessen der IT-Firmen und der Endkunden, für die die Urheberrechtsabgaben eine bittere Pille sind, die es zu schlucken gilt. Denn der Konsument kann davon ausgehen, dass sich zumindest ein Teil der entstehenden Zusatzkosten in den Notebook- und Desktop PC-Preisen wiederfinden werden. Zugleich bremsen höhere Abgaben und damit Mehrkosten aus Unternehmenssicht die Verbreitung neuer Technologien. Andererseits finden wir es natürlich legitim, dass Texter und Autoren, die Urheber der möglicherweise vervielfältigten Werke sind, von den Abgabe-Einnahmen profitieren – ob und wie viel Geld dann auch aus den Tiefen der Verwertungsgesellschaften tatsächlich bei den Urhebern landet, geschweige denn auf welcher Rechtsgrundlage dies beruht, sei einmal dahingestellt.

Gehen wir allerdings nochmal einen Schritt zurück und reflektieren, wie es überhaupt zu einer Vervielfältigung von Inhalten via PC kommen kann. Unserer Ansicht nach entzieht sich die neue gesetzliche Regelung jeglicher mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbarer Grundlage. Zu welchem Maße sollte dem PC wirklich der Status eines Kopierers oder Scanners zu Teil werden, mit dem digitale Inhalte vervielfältigt werden? Es bleibt zu hoffen, dass sich bis Ende 2016 hier noch Einiges zum Positiven wandelt – und die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

2 Comments

  1. Dann sollte die Viele Grüße Wort auch mal mehr als ein paar Cent ausschütten, wenn sie da plötzlich die Hand aufhalten! Da zahle ich wahrscheinlich mehr, als dass ich von denen wieder bekomme…

    • Das ist wahrscheinlich leider wahr…

Hinterlassen Sie einen Kommentar

zehn − vier =