Leuchtschrift

Herausforderung IT-Recht

Es ist längst selbstverständlich, dass die Welt der Informationstechnologie kein rechtsfreier Raum ist. Dennoch bleibt IT-Recht weiterhin eine große Herausforderung – insbesondere für Unternehmen: Das liegt zum einen an der Komplexität des Themas. Zum anderen aber auch am rasanten Tempo der technologischen Weiterentwicklungen in der IT, mit denen es Schritt zu halten gilt. Dies widerspricht im Grunde der Natur des Rechts, das nicht auf stetigen Wandel sondern auf Wertebewahrung angelegt ist. Kommt das Gespräch auf große Trend-Themen wie Virtualisierung und Cloud Computing, ist die Juristen-Stirn schnell „umwölkt“.

Hinzu kommt ein weiterer – gerade in Deutschland – extrem sensibler Punkt: der Datenschutz. Gespeicherte Daten sind ein wichtiger Teil des Betriebskapitals eines Unternehmens, aber: Was muss man wie speichern, was soll man speichern, was darf man aus Datenschutzgründen keinesfalls vorhalten? Was, wenn personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Kunden wie Adressen, Geburtsdaten, Gehaltsinformationen oder Kontonummern in falsche Hände geraten? Die so genannte ‚Datenpanne‘ ist uns allen ein Begriff, doch den wenigsten  Unternehmen ist bewusst, dass sie in jedem Fall haften. Auch wenn das Leck zum Beispiel beim beauftragten Dienstleister entstanden ist.

Wir wollen und können an dieser Stelle natürlich keine Rechtsberatung leisten, aber auf einige interessante weiterführende Artikel hinweisen. Im ZDNet-Beitrag unseres Kunden D-Link geben die beiden Autoren Unternehmen einen groben Leitfaden für die Durchführung eines typischen, rechtskonformen Projektes zur Speicherkonsolidierung im Mittelstand an die Hand. Darüber hinaus finden sich wertvollen Tipps in folgenden, aus unserer Sicht lesenswerten Artikel:

silicon.de/IT-Recht 2011: Was Unternehmen tun müssen

Manager Magazin: Worauf sich Unternehmen gefasst machen müssen

Die Realität ist und bleibt zumeist noch ernüchternd: Juristisch gesehen spielt sich IT größtenteils in einer Grauzone ab, denn für das so genannte Informationstechnologierecht oder IT-Recht existiert in Deutschland keine gesetzliche Definition. Es gibt kein so bezeichnetes Gesetz und auch kein Gesetzbuch. So bleibt erst einmal nur die Suche nach einem Präzedenzfall oder existierenden Grundsatzurteil. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden empfiehlt es sich, im Zweifelsfall jemanden zu fragen, der sich damit auskennt 😉

Hinterlassen Sie einen Kommentar

drei × 2 =